Genetisch vernderte Mikroorganismen (GMMO) und genetisch vernderte Organismen (GMO), die in bereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P 904 des Unterabschnitts 4.1.4.1 des ADR verpackt und gekennzeichnet sind, unterliegen nicht den brigen Vorschriften des ADN.

Wenn GMMO oder GMO den Kriterien fr eine Aufnahme in die Klasse 6.1 oder 6.2 (siehe Unterabschnitte 2.2.61.1 und 2.2.62.1) entsprechen, gelten die Vorschriften des ADN fr die Befrderung giftiger oder ansteckungsgefhrlicher Stoffe.